„Gebietscheck“ für das Naturschutzgebiet „Beerenbruch“ 2020

Einleitung

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Beerenbruch“ liegt an der nord-westlichen Stadtgrenze von Dortmund zu Castrop-Rauxel im Stadtbezirk „Mengede“ (s. Abb. 1). Es umfasst hauptsächlich Waldflächen und das Bergsenkungsgewässer „Brunosee“ welche auch große Flächen auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel einnehmen. Der größte Anteil des Schutzgebietes, das eine Gesamt-fläche von 84,5 hat, befindet sich auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel (RE-037 NSG Beerenbruch). Etwa 23,3 ha umfasst der Teil des Schutzgebietes auf dem Stadtgebiet Dortmund mit der Kennung N-02 nach dem neuen Landschaftsplan (ehemals: DO-012 NSG „Beerenbruch“ mit 22,7 ha).

Die Biologische Station Kreis Unna | Dortmund führte in 2020 für den Dortmunder Teil des NSG „Beerenbruch“ einen „Gebietscheck“ durch. Hierzu fanden im Verlauf des Jahres Begehungen vor Ort statt, an-hand derer überprüft wurde, ob die im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) aus dem Jahr 1993 vorgeschlagenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen eine Umsetzung erfahren haben (HAMANN & SCHULTE 1993). Maßnahmen, die bisher nicht um-gesetzt wurden, wurden auf ihre Sinnhaftigkeit aus der heutigen Situation betrachtet. Darüber hinaus wurden auf Basis der gewon-nenen Erkenntnisse mögliche naturschutzfachliche Optimierungen im NSG formuliert.

Abbildung 1: Lage und Grenzen des NSG „Beerenbruch.

 

Datenerhebung

Im Biotopkataster des Landes NRW wird das NSG unter der Nummer BK-4410-0113 geführt und umfasst mehrere schutzwürdige Biotop-typen. Als Schutzziel werden dort die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Bergsenkungsgewässers mit angrenzenden feuchten Röhricht-, Gebüsch- und Waldlebensräumen als Trittstein- und Refugiallebensraum insbesondere für wassergebundene Tier-arten aufgeführt.

In dem am 07.11.2020 in Kraft getretenen Landschaftsplan werden in den Grundlagenkarten die Biotopstruktur (s. Abb. 2) und die verschiedenen Schutzgüter für das NSG dargestellt (s. Abb. 3).

Abbildung 2: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte I des neuen            Landschaftsplanes.

Abbildung 3: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte II des neuen Landschaftsplanes.

Auf der Grundlage der festgelegten Entwicklungsziele werden für die weitere Landschaftsentwicklung Festsetzungen getroffen, die in einer Karte dargestellt sind (s. Abb. 4).

Für das NSG „Beerenbruch“ sind nachrichtlich zudem zwei vegeta-tionskundlich wertvolle Grünlandflächen verzeichnet (s. Abb. 5).

Abbildung 4:    Ausschnitt aus der Festsetzungskarte des neuen Landschaftsplanes.

Abbildung 5: Karte mit Darstellung der vegetationskundlich wert-vollen Grünlandflächen im NSG „Beerenbruch“ (N-02). Auszug aus dem neuen Landschaftsplan (Seite 384).

Für das städteübergreifende Naturschutzgebiet wurde im Jahr 1993 der „Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Naturschutzgebiet Beerenbruch“ durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (RVR) in Auftrag gegeben (HAMANN & SCHULTE 1993). Im PEPL werden sehr detailliert der aktuelle Zustand des NSG, u.a. Lebensräume, Nutzung, Beeinträchtigungen sowie zahlreiche der in den beiden NSG vorkom-menden Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Zu den im Pflege- und Entwicklungsplan behandelten Tiergruppen zählen Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken, Käfer, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere und weitere Artengruppen. Die Angaben beruhen teils auf eigenen Untersuchungen und zum Teil auf Literaturangaben. Ebenso detailliert werden in dem PEPL Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der zuvor festgelegten Zielsetzung des Natur- und Artenschutzes formuliert.

 

Beobachtungen zu bemerkenswerten Tier- und Pflanzenarten

Im Rahmen der Begehungen des Naturschutzgebietes in 2020 wurden auch zufällige Beobachtungen von Fauna und Flora festgehalten. Diese Beobachtungen ersetzen keine systematischen Kartierungen, wie sie im Rahmen der Erarbeitung eines Biotop-managementplanes durchgeführt werden, können aber Hinweise zum Vorkommen von planungsrelevanten oder besonders bedrohten Arten liefern und dokumentieren ggf. die Veränderungen im Gebiet seit der Erarbeitung des PEPL in 1993.

Eine erste Begehung im Winter 2019/2020 zeigte, dass sich in den Wäldern eine große Zahl wassergefüllter Bombentrichter befindet, die potentielle Laichhabitate für Amphibien darstellen. An ausge-wählten Gewässern wurden deshalb im Frühjahr Molchreusen ein-gesetzt um einen Einblick in das Arteninventar zu erlangen (s. Abb. 6).

Neben den Lurchen werden bei der Erarbeitung des Gebietschecks auch die  Artengruppen Reptilien, Vögel und Fledermäuse näher betrachtet.

Im Rahmen der Ortsbegehungen wurde zudem auf das Vorkommen gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen geachtet. Eine systematische, flächendeckende Erfassung erfolgte nicht. Als bemerkenswerte Pflanzenarten wurden dabei die Arten Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus), die in der Roten Liste NRW auf der Vorwarnliste steht, und die Hohe Schlüsselblume (Primula elatior), die in der Roten Liste als gefährdet eingestuft ist, erfasst.

 Abbildung 6: Lage der Untersuchungs-Gewässer 2020 im NSG „Beerenbruch“.

Bewertung der Maßnahmen im BMP 1993

Im Gebietscheck werden die im BMP von 1993 vorgeschlagenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen mit ihrer Priorisierung einzeln behandelt, soweit sie das Gebiet der Stadt Dortmund betreffen. Die Maßnahmen im PEPL sind dabei drei Priorisierungs-stufen zugeordnet:

Kurzfristig:  Beginn der Durchführung innerhalb der nächsten 5 Jahre

Mittelfristig: Beginn der Durchführung innerhalb der nächsten 10 Jahre

Langfristig:  Beginn der Durchführung in 10-15 Jahren

Im Gebietscheck wird für jede Schutz-, Pflege- und Entwicklungs-maßnahme angegeben, ob sie nach unserer Überprüfung im Gelände umgesetzt wurde.

Nachfolgend wird aus der Einschätzung der aktuellen Situation des Jahres 2020 für die Maßnahmen, die keine Umsetzung erfahren haben, eine Aussage getroffen, ob. die Maßnahme noch durch-geführt werden sollte, oder ob ggf. andere Maßnahmen sinnvoll sind.

Zu den Maßnahmen, die umgesetzt worden sind, zählen zum Beispiel:

  • der Rückbau des Dammes durch den Brunoteich ( Abb.7).
  • die Einziehung eine Parkplatzes
  • die Verlagerung eines Autoabstell- und Schrottplatzes
  • die Sperrung der Brunostraße für den Kfz-Verkehr

Abbildung 7: Der Damm durch den Brunosee, auf dem ehemals die Brunostraße führte, ist an zwei Stellen zurückgebaut worden. (Foto vom 26.03.2020)

Zu den Maßnahmen, die nicht umgesetzt worden sind, zählen zum Beispiel:

  • das Entfernen von Ausbreitungszentren des Staudenknöterichs
  • das Entfernen von gebietsfremden, nicht bodenständigen Gehölzen
  • das Entfernen von Müll- und Schuttablagerungen ( Abb. 8 und 9)
  • das Entfernen von Angelstegen ( Abb. 10)
  • die Entwicklung von extensiv genutzten (Feucht-)Wiesen

Abbildung 8: In einem Stillgewässer ist nach der Austrocknung der hier entsorgte Müll sichtbar. (Foto vom 09.09.2020)

Abbildung 9: An der südlichen Seite der Straße „Im Dahl“, westlich der Gasverteilerstation, wurde erst vor einiger Zeit Sperrmüll abgeladen. (Foto vom 16.12.2020)

Abbildung 10: Ein Angelsteg ist nur noch mit Hindernissen zu betreten (Foto vom 16.12.2020).

 

Zusammenfassung

Für das NSG „Beerenbruch“ wurde im Jahr 1993 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt (HAMANN & SCHULTE 1993). Mit dem erarbeiteten Gebietscheck wurden die Naturschutz- und landschaftspflegerischen Maßnahmen aus dem PEPL auf der Basis aktueller Kartierungen auf ihre Umsetzung überprüft und aus heutiger Sicht neu bewertet. Dabei wurden die bereits festgelegten Naturschutz- und landschaftspflegerischen Maßnahmen, die im neuen Landschaftsplan vorgesehen sind, berücksichtigt.

In einer Tabelle werden die Schutz-, Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen zusammengefasst dargestellt, die im Anschluss an die Bewertung der Maßnahmen aus 1993 auch heute noch aus naturschutzfachlicher Sicht verfolgt werden sollten (s. Tab. 1). Ergänzend zu der Maßnahmentabelle werden einzelne Maßnahmen zur besseren Verortung in einer Karte dargestellt (s. Karte 1).

Tabelle 1: Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das NSG „Beerenbruch“.

Karte 1: Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das NSG „Beerenbruch“.