Besucherlenkendes Wegekonzept für das Naturschutzgebiet „Bolmke“ 2020

Einleitung

Das Naturschutzgebiet „Bolmke“ umfasst zwei Teilflächen mit den bisherigen Kennungen aus den alten Landschaftsplänen DO-019 (LP Dortmund Süd) mit 54,9 Hektar und DO-006 (LP Dortmund Mitte) mit 0,8 Hektar. Südlich des Stadtzentrums und des Westfalenparks gelegen, stellt es ein in zwei Kerbtälern (Bolmkebach und Brandhof-siepen) eingebettetes Laubwaldgebiet dar (s. Karte 1). Nach dem neuen Landschaftsplan vergrößert sich das nun mit der Kennung N-24 versehene NSG auf eine Fläche von 62,8 ha. Dabei werden die beiden NSG-Teilflächen zusammengeführt und weitere Flächen im Umfeld der Emscher, insbesondere im Nordosten und Nordwesten, kommen zu der bisherigen Schutzgebietskulisse hinzu.

Das NSG hat auch eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung, sodass neben ausgebauten Rad- und Wanderwegen zahlreiche Pfade die einzelnen Waldparzellen durchziehen.

Um die verschiedenen Interessen nach Naherholung und Schutz der Natur in Einklang zu bringen ist die Entwicklung eines Wander-wegenetzes zur naturschutzgerechten Besucherlenkung notwendig. Dabei soll neben dem vorrangigen Naturschutz weiterhin eine eingeschränkte Freizeitnutzung möglich sein, sodass die Nutzungs-interessen mit den Belangen des Naturschutzes zu verknüpfen sind.

Karte 1: Lage des NSG „Bolmke“

 

Beschreibung des Naturschutzgebietes

Maßgeblich sind für die Beschreibung des Schutzgebietes ein Auszug aus der Grundlagenkarte I, der die Biotopstruktur des Gebietes wiedergibt (Biotoptypen) (s. Abb. 1), und ein Auszug aus der Grundlagenkarte II, in der die Bedeutung des Untersuchungs-raumes durch die Darstellung der verschiedenen Schutzgüter ersichtlich ist (s. Abb. 2). Hier wird die Naturschutzgebietskulisse „Bolmke“ nebst benachbarten Flächen als sogenannte „ruhige Gebiete“ eingestuft, wodurch die Attraktivität für Erholungssuchende unterstrichen wird.

Abbildung 1: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte I des neuen Landschaftsplanes

Abbildung 2: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte II des neuen Landschaftsplanes.

Das Schutzgebiet umfasst den in der Festsetzungskarte mit der Ziffer N-24 gekennzeichneten Bereich (s. Abb. 3 – Ausschnitt Fest-setzungskarte).

Drei Flächen im NSG „Bolmke“ zählen nach §42 LNatSchG NRW und §30 BNatSchG zu den „besonders geschützten Biotopen“.

Dazu zählen im aktuellen Biotopkataster folgende Gebiete unter der Kennung:

  • BK-4510-0159 (54,89 ha): ein fingerförmig zerteiltes Waldgebiet in der Emscheraue und dem darüber liegenden flachen Hang im Zentrum von Dortmund gegenüber dem Westfalenstadion.
  • BK-4510-0160 (1,0 ha): der Bereich am Nordrand des NSG’s ist gekennzeichnet durch „einen mehr oder weniger breiten Graben mit Seggen- und Röhrichtvegetation.
  • BK-4510-093 (2,27 ha): Es handelt es sich um zwei von Gehölzbeständen geprägte Flächen an der Emscher.

Abbildung 3: Ausschnitt aus der Festsetzungskarte des neuen Landschaftsplanes

In der Entwicklungskarte sind für den Untersuchungsraum verschiedene Ziele für unterschiedliche Räume genannt. Zum Entwicklungsziel 7 gehören Flächen, die „für die Sicherung und Entwicklung besonderer Lebensstätten (Biotopentwicklung)“ von Bedeutung sind. Hier sind folgende Festsetzungen getroffen:

  • Sicherung der renaturierten Emscher
  • Sicherung insbesondere der Buchen- und Eichenwälder
  • Umbau eines Pappelwaldes zu einem Erlen-(Bruch-)Wald in der Talaue
  • Umbau der Bergahorn- und Roteichenbestände in einen naturnahen Buchenwald
  • Sicherung der naturnahen Bachläufe und Siepensysteme mit ihrer Ufervegetation
  • Sicherung eines ruhigen Gebietes

Abbildung 4: Ausschnitt aus der Entwicklungskarte des neuen Landschaftsplanes

Als Gefährdungen für diesen Bereich werden neben Störungs- und Eutrophierungszeiger, die Grundwasserabsenkung und die Freizeitaktivitäten gesehen.

Als vordringliche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des wertvollen Waldbestandes im NSG wird neben einer naturnahen Waldbewirtschaftung (u.a. Erhalt von Altholz) eine Beschränkung der Freizeitaktivitäten genannt.

 

Untersuchungsergebnisse

Aktuelles Wegenetz

Das Naturschutzgebiet ist von einem ausgedehnten Wegenetz durchzogen, sodass sich das Waldgebiet überall in relativ klein-parzellige Areale gliedern lässt (s. Karte 2).

Karte 2: Aktuelles, von der Biologischen Station erfasstes Wege-system im NSG „Bolmke“.

 

Festlegung der ökologisch sensiblen, störungsempfindlichen Bereiche im NSG

Die Auswertung der vorliegenden Daten zeigt, dass der Großteil des NSG als „ökologisch sensibel“ betrachtet werden muss (s. Karte 3).

Karte 3: Darstellung der ökologisch wertvollen und störungs-empfindlichen Bereiche im NSG „Bolmke“.

Problemfelder

Neben der Ausweisung der „Bolmke“ als NSG ist das Gebiet gleichzeitig auch ein wichtiges Naherholungsgebiet, in dem eine Vielzahl an Freizeitnutzungen stattfinden (Wandern, Spazieren mit und ohne Hund, Radfahren sowie Ausflugsziel für Schulen und Kindergärten). Die nur sehr schlecht oder eingeschränkt mit dem Naturschutz vereinbaren Freizeitnutzungen bzw. Problemfelder werden zunächst identifiziert und analysiert, um „unter Berücksichtigung der besonders wertvollen Areale“ anschließend ein Wegekonzept zu erarbeiten.

 

Problemfeld – Wege / Trampelpfade

 Das NSG „Bolmke“ ist von einem sehr dichten Netz aus offiziellen Wegen und nicht offiziellen Trampelpfaden durchzogen. Das führt zu zunehmenden Konflikten zwischen den Nutzern des Gebietes und den Anforderungen des Naturschutzes. Durch dieses engmaschige Wegenetz haben Pflanzen und Tiere kaum Rückzugsmöglichkeiten und ungestörte Bereiche.

 

Gefahr durch Tagesbrüche

 Am Rande des Schutzgebietes weisen Schilder auf die Gefahr von Tagesbrüchen hin, die aber von den Besuchern des Schutzgebietes durch die Nutzung der Pfade ignoriert werden (s. Abb. 6). Die tatsächliche Gefahr ist von uns nicht weiter verifiziert worden und muss bei einer eventuellen Legalisierung von Pfaden als öffentliche Wege von der Stadt bei der Verkehrssicherungspflicht Berücksichtigung finden.

Abbildung 6: Schilder mit Gefahrhinweis vor Tagesbrüchen am Rande des NSG. (Foto vom 28.10.2020)

 

Gefahr durch Blindgänger

Die Stadt Dortmund gehörte zu den Städten in Deutschland, die im Zweiten Weltkrieg die größten Zerstörungen zu verkraften hatten. In insgesamt 105 Luftangriffen wurden 22.242 Tonnen Bomben auf die Stadt Dortmund geworfen. Das NSG „Bolmke“ liegt nur ca. fünf Kilometer vom Innenstadt-Wallring entfernt. Ein Vergleich der Luftbilder aus 2019 und 1952 zeigt, dass nordöstlich vom NSG noch 1952 Bombenkrater im Gelände sichtbar waren (s. Abb. 7).

Abbildung 7: Luftbilder-Vergleich 2019 und 1952 mit Markierung eines Gebietes mit Bombentrichtern in 1952.

Heutige „Schummerungsbilder“, mit denen Bodenunebenheiten kenntlich gemacht werden können, zeigen, dass auch das heutige NSG „Bolmke“ von Bomben getroffen wurde. Dies ist an den Bombentrichtern, die in den Waldarealen, die auch schon während des Krieges als Waldflächen genutzt wurden, noch heute sichtbar (s. Abb. 8).

Bei einer Ausweitung des Wanderwegenetzes durch die betreffenden Waldareale, insbesondere im Umfeld der Fließgewässer Bolmkebach und Brandhofsiepen, ist eine Luftbildauswertung und ggf. die Aktivierung des Kampfmittelräumdienstes notwendig.

Abbildung 8: Detail-Ausschnitt 1 des „Schummerungsbildes“ NSG „Bolmke“. Quelle: GEOBASIS NRW (2020)

 

Problemfeld – Mountainbiker

Ein weiteres Problem stellen, wie auch in anderen NSG’s, die Mountainbiker dar, die gerade in den letzten Jahren abseits der Wege die Wälder für ihre Touren nutzen. Dabei werden Waldareale bevorzugt, in denen das Gelände per se durch Geländeversprünge (Bombentrichter), Böschungen und andere Strukturen Teil eines vielfältigen Parcours bilden können (s. Abb. 9).

Im Südosten wird eine in älteren Karten noch als „ehem. MTB-Parcours“ gekennzeichnete Waldfläche auch heute noch intensiv – neben Schulgruppen – von Mountainbikern genutzt. Dabei werden neben der Bodenverdichtung auch größere Änderungen in der Bodenstruktur durch den Bau von Wällen, Rampen und Treppen-stufen vorgenommen.

Abbildung 9: Mountainbiker haben im Bereich des ehemaligen MTB-Parcours Veränderungen im Bodenrelief vorgenommen.
(Foto vom 01.04.2020)

Einig sind sich alle Beteiligten aus Politik, Stadtverwaltung und ehrenamtlichen Naturschutz, dass den Mountain-Bikern ein Angebot zur Ausübung ihres Sports unterbreitet werden muss. Es besteht aber die Frage, ob in den städtischen Wäldern oder sogar in NSG`s so ein Angebot überhaupt sinnvoll gemacht werden kann. Dazu soll nach Auffassung der Stadtverwaltung am „Runden Tisch“ ein Kompromiss zwischen Mountainbikern und den ehrenamtlichen Mitgliedern des Naturschutzbeirates gefunden werden.

Aus der Sicht der Biologischen Station sind sportliche Aktivitäten abseits der offiziellen Wege sehr kritisch zu sehen und verbieten sich in den als besonders wertvoll erfassten Waldarealen im NSG „Bolmke“. Auf der Grundlage der ermittelten Biotop-Wertigkeit haben wir in einer Karte Bereiche gekennzeichnet, die offiziell von jedweder Nutzung ausgenommen werden sollten (s. Karte 3).

 

Problemfeld – Kindergruppen

Ein weiteres Problem stellen große Gruppen von Kindern aus Kinder-gärten und Schulen dar, die mit ihren Betreuern die Wälder des NSG aufsuchen. An bestimmten Punkten im Gebiet angekommen dürfen die Kinder frei im Gelände spielen und toben (s. Abb. 10).

Abbildung 10: Schulkinder in einem Waldbereich westlich des Brand-hofsiepen. (Foto vom 28.10.2020)

Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche die Natur und speziell hier die Wälder kennenlernen und dabei umweltpädagogisch begleitet werden. Wir halten daher Gespräche mit den Einrichtungen und den Betreuer*innen der Gruppen für notwendig um eine gemeinsame Basis für das optimale Verhalten der Kindergruppen im NSG „Bolmke“ und einen umweltpädagogischen Ansatz der Waldbesuche zu etablieren. Über die derzeit intensiv genutzten Flächen hinaus sollten keine weiteren Waldbereiche in Anspruch genommen werden.

 

Problemfeld – Fließgewässerstrukturen

Die wertvollen Fließgewässerstrukturen, teils mit Quellbereichen, werden in der Struktur und ihrer Funktion gestört. An Kreuzungen mit Wegen werden die Bachläufe durch Rohre geführt, die sowohl im Querschnitt, als teilweise auch im Material nicht in ein NSG passen. Zum Beispiel wird der Bolmkebach kurz vor der Mündung in die Übelgünne durch ein Rohr geführt, dessen Nordende ca. 50 cm über dem Bachbett endet, sodass entgegen den Vorgaben der Wasser-rahmenrichtlinie die Durchgängigkeit des Fließgewässers nicht gegeben ist (s. Abb. 11).

Längs der Fließgewässer ist daher zu überprüfen, an welchen Stellen die Durchgängigkeit der Gewässer gestört ist. An erkannten Problemstellen ist anschließend durch gewässerbauliche Maß-nahmen die Durchgängigkeit der Fließgewässer sicherzustellen.

Abbildung 11: Rohrdurchlass im Bolmkebach. (Foto vom 28.10.2020)

 

Problemfeld – Hundehalter

Eine wichtige Grundlage für die Hundehalter:innen ist es, dass in Dortmund für das gesamte Stadtgebiet einheitliche, einfache und nachvollziehbare Regelungen zum Umgang mit Hunden in der freien Landschaft festlegt werden. Mit dem neuen Landschaftsplan wird dies nun umgesetzt. Danach knüpft die neue Regelung an bestehendes Recht an, wonach in NSG und LB gemäß dem Landesforstgesetz Hunde im Wald zwar ohne Leine laufen dürfen, aber auf den Wegen zu führen sind. Dies gilt nun in allen NSG. Außerhalb des Waldes sind entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 17.12.2013 Hunde an der Leine auf den Wegen zu führen, so auch in NSG und LB.

Fast immer werden auch Hundehalter angetroffen, die ihre Hunde unangeleint mit sich führen. Meist bleiben die Hunde auf den Wegen, aber im Bereich von Fließ- und Stillgewässern ändert sich das. Die offiziellen Wege führen häufig sehr nah an Aufweitungen der Fließgewässer vorbei, die sich zeitweise zu größeren Still-gewässerstrukturen entwickeln. Diese Stellen werden in einem großen Umfang als Hundebadeplätze genutzt (s. Abb. 12).

Abbildung 12: Mündungsbereich des Bolmkebaches in die Übel-günne mit einem Tümpel. Als Tritthilfen wurden Steine und Holz aufgeschichtet. (Foto vom 12.11.2020)

Gerade an zwei Bachläufen im westlichen Bereich des NSG, die in der Grundlagenkarte II als besonders wertvolle und geschützte Biotop-strukturen gekennzeichnet sind, gibt es Wasserstauungen, die sich dann zeitweise als Wasserflächen darstellen, und als Hundebade-plätze sehr beliebt sind. Inzwischen hat die Stadt zu beiden Seiten des Weges Zäune errichtet um Mensch und Hund am Betreten der Uferbereiche und der Wasserflächen zu hindern (s. Abb. 13).

Abbildung 13: Metallzaun südlich und Glattdrahtzaun nördliche des Weges am Durchlass des Quellbaches. (Foto vom 28.10.2020)

Um die Besucherströme zu kanalisieren, sollte an ein oder maximal zwei Stellen im NSG der Zugang von Hunden zu den Gewässern geduldet werden. Eine Stelle scheint dabei aus Naturschutzsicht besonders unkritisch zu sein. Der auch schon bisher als Hundebade-platz genutzte Bereich liegt in der Übelgünne an einer Wege-kreuzung im westlichen Bereich des NSG (s. Abb. 14). Der Bereich und der Wege-Durchlass sind entsprechend zu erneuern bzw. herzurichten.

Abbildung 14: Hundebadeplatz an einer Aufweitung des Baches Übelgünne im Westen des NSG am Wegekreuz zur Emscherbrücke. (Foto vom 28.10.2020)

 

Planung des Wegenetzes

Das Ruhebedürfnis der Erholungssuchenden und die Verkehrs-sicherheit sind wichtige Faktoren für die Bewertung der Qualität des Wegenetzes. Das Wegenetz muss in seinem Umfang und seinen Einzelstrecken neben den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen aber auch einem durch Alter oder Krankheit bedingten unterschied-lichen Gesundheits- und Fitnesszustand der Bevölkerung Rechnung tragen.

Der Wanderweg parallel zur Übelgünne führt aktuell genau an der Auenkante der Emscher mit der Übelgünne entlang. An verschie-denen Stellen sind an besonders steilen Abschnitten Sicherungs-maßnahmen in Form von Zäunen notwendig (s. Abb. 17). Es gibt daher die Überlegung den Wanderweg dadurch sicherer zu machen, dass er etwas weiter nach Süden erweitert wird und damit von der Böschungskante abrückt. Dafür müssten mehrere Rotbuchen eines alten Bestandes entfernt werden, was einer naturnahen Entwicklung des alten Baumbestandes in einem NSG widerspricht.

Abbildung 17: Wanderweg parallel zur Übelgünne in Richtung Osten. (Foto vom 12.11.2020)

Hier muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Natur-schutzes auf Erhalt des alten Baumbestandes, den Eingriff ggf. in einen schutzwürdigen Boden, dem finanziellen Aufwand bei Ertüchtigung oder Verlegung des Weges und die Schaffung einer gesicherten Wegeführung erfolgen.

 

Vorschlag einer neuen Wegeführung unter Berücksichtigung der ökologisch wertvollen und sensiblen Bereiche

Für ein zukünftiges Wegenetz sind die Lagen der als wertvoll eingestuften Waldareale und Lebensräume, die sich möglichst naturnah entwickeln sollen, zu berücksichtigen.

Dies ist darin begründet, dass die naturnahe Entwicklung der wertvollen Waldflächen mit einer Erhöhung der Anzahl an Biotopbäumen und einen hohen Totholzanteil einhergehen sollte und daher von Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungs-pflicht ausgenommen bleiben müssen. Auf dieser Basis sind Trampelpfade festgelegt worden, die nicht mehr genutzt werden sollen (s. Karte 4).

Ausgehend von Parkplätzen und sonstigen Zugängen zum NSG wurde dann das bisherige Wegenetz mittels bisheriger Trampelpfade so ergänzt, dass sich Rundwege ergeben können, die dem Erholungssuchenden ein von der Länge und der Streckenführung abwechslungsreiches und daher attraktives Erleben der Wald- und Naturlandschaft ermöglicht (s. Karte 5).

Karte 4: Sperrung von Pfaden unter Berücksichtigung der ökologisch wertvollen Biotopstrukturen im NSG „Bolmke“.

Karte 5: Vorschlag für ein zukünftiges Wegenetz im NSG „Bolmke“.

 

Empfehlungen für Ausstattungen

Ausschilderung und Infomaterial

 An verschiedenen Eingangspunkten, wie zum Beispiel Parkplätze, des NSG sollten neu zu gestaltende NSG-Info-Schilder konzipiert und aufgestellt werden Die einzelnen Strecken des Wander- Radwegenetzes sollten auf einer Karte auf diesen Schildern visualisiert werden. Der Wert der neuer Info-Schilder ist jedoch davon abhängig Hinweisgeber für einen besonderen Landschafts-raum zu sein, mit denen den Bürger*innen Informationen zum NSG, den vorkommenden besonderen Arten und einigen Verhaltensregeln bei einem Aufenthalt in diesem Schutzgebiet gegeben werden.

Das Umweltamt der Stadt Dortmund hat für 2021 erste vorberei-tende Schritte – Erstellung von Text, geeigneten Fotos und Layout – für solche Hinweisschilder für NSG bereits eingeplant.

Rast- und Infopoints

Am Naturschutzgebiet sollten ein oder zwei Rast- und Infopoints errichtet werden, die Wanderer und Radfahrer zum Verweilen und zur Beschäftigung mit dem geschützten Landschaftsraum einladen.

 

Zusammenfassung

Unter Berücksichtigung eigener Geländebegehungen, verfügbarer Informationen der Stadt, des LANUV und des ehrenamtlichen Natur-schutzes wurde unter Berücksichtigung der derzeitigen legalen Wege und illegalen Trampelpfade sowie den verschiedenen Nutzungs-interessen ein neues Wegekonzept erstellt.

Neben Rundwegen, die eine Kennzeichnung erfahren sollten, soll durch eine aktive Sperrung von Pfaden die Kanalisierung des Besucherverkehrs zur Schonung der ökologisch wertvollen und unter Schutz stehenden Lebensräume erreicht werden. In bestimmten Grenzen kann die Nutzung kleinerer, klar definierter Areale zum Mountainbike fahren, für den Besuch von Kindergruppen und das Toben von Hunden am Wasser ggf. geduldet werden.